Logo

3G in BW

Das sollten sie jetzt beim Besuch unseres Vereinsheimes „Tenne“ beachten.

Am Montag, den 16. August 2021 ist die geänderte Corona-Verordnung der baden-württembergischen Landesregierung in Kraft getreten. Mit dieser Aktualisierung entfällt die Fixierung auf Inzidenzstufen. An deren Stelle tritt im gesamten Land Baden-Würtemberg die 3G Regel.

Für den Besuch in der Tenne bedeutet das,

  • dass für den Innenbereich der Nachweis einer gültigen, vollständigen Impfung, der Genesung oder eines höchstens 24 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltests vorliegen muss.
  • Der Biergarten steht nach wie vor jedem, ohne Nachweis offen!

Bitte halten sie daher beim Besuch der Innengastronomie die notwendigen Dokumente bereit.
Wir danken Ihnen für ihr Verständnis!

Aus der SÜDWEST PRESSE vom 16.08.2021:

Aktuelle Regeln in Baden-Württemberg ab 16.08. – Testpflicht, Gastronomie, 3G

„Die neue Corona-Verordnung mit weitreichenden Lockerungen für geimpfte und vom Virus genesene Menschen tritt am Montagmorgen in Baden-Württemberg in Kraft. Wer zu einer dieser beiden Gruppen gehört, genießt unabhängig von lokalen oder regionalen Corona-Inzidenzen von Wochenbeginn an in vielen Bereichen wieder größere Freiheiten.
Hingegen müssen Ungeimpfte und Nicht-Genesene wesentlich häufiger als bisher negative Antigen-Schnelltests vorweisen, die jeweils nicht älter als 24 Stunden sein dürfen. Das gilt etwa für Besuche in:

  • Museen
  • Hotels
  • Fitnessstudios
  • bei Ausstellungen
  • beim Friseur
  • in Restaurants in Innenräumen

Corona-Testpflicht durch neue Regel in BW: Was gilt für Ungeimpfte?

Durch die Einführung der 3G-Regel ergibt sich für Menschen, die keine Impfung haben, die Pflicht, einen negativen Corona-Test nachzuweisen. Ein Antigen Schnelltest reicht in den meisten Bereichen – etwa in der Gastronomie – aus.“

Author: Sarah Loga am 16. Aug 2021 21:52, category: Tenne, Vereinsleben, comments per feed RSS 2.0, Writing comment,

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

©2023 - Liederkranz Dunningen e.V. - Stollenweg 38, 78655 Dunningen - Telefon: 0 74 03 / 92 00 437Chorgesang - Vereinsheim Tenne - Theater - Förderverein - Liederkranz Dunningen - Kontakt - Impressum - Datenschutz agentur einfachpersönlich